Neue Mitglieder sind bei uns jederzeit willkommen.
Im Folgenden ist kurz beschrieben, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Mitgliedschaft zu erlangen ist.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied im Verein kann jede unbescholtene Person werden, die das 21. Lebensjahr erreicht hat und im Besitz einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes ist.
Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich und können von der Mitgliederversammlung mit dreiviertel Mehrheit
beschlossen werden. Mindesteintrittsalter ist aber 18 Jahre.
Für Anwärter ohne Sprengstofferlaubnis wird im allgemeinen eine vorläufige Mitgliedschaft erteilt, um dem Anwärter die Möglichkeit zu geben, die für eine vollwertige Mitgliedschaft notwendige Sprengstofferlaubnis zu erlangen
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist formlos schriftlich an den Vorsitzenden zu richten.